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Jetzt mit dem individuellen Sanierungsfahrplan bis zu 20% auf Ihre Einzelmaßnahme sichern

Autorenbild: sofort-foerderung.desofort-foerderung.de

Aktualisiert: 6. Apr. 2024

Ein wichtiger Aspekt der BAFA-Förderung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er wird im Rahmen einer professionellen Energieberatung erstellt und bietet eine maßgeschneiderte Übersicht über die effizientesten Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude. Der iSFP ist nicht nur ein Wegweiser für eine nachhaltige Sanierung, sondern erhöht auch den Fördersatz um 5 %.


Beispiel für einen individuellen Sanierungsfahrplan
iSFP


Dieser Bonus macht die BAFA-Förderung noch attraktiver für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch modernisieren möchten.


Die Förderlandschaft für energetische Sanierungsmaßnahmen in Deutschland ist vielfältig, aber oft auch verwirrend. Viele Hausbesitzer fragen sich, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Bedingungen sie erfüllen müssen, um Unterstützung zu erhalten.


Eine der wichtigsten Fragen betrifft oft das Mindestinvestitionsvolumen. Hier ist es entscheidend zu wissen, dass förderfähige Maßnahmen erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto möglich sind. Dies bedeutet, dass nur Ausgaben über diesem Betrag förderfähig sind.


Der Grundfördersatz beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Ausgaben. Das heißt, dass Sie von den Kosten, die über dem Mindestinvestitionsvolumen liegen, 15 % zurückerstattet bekommen können.


Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen. Diese beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet, dass Sie maximal bis zu diesem Betrag für energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert werden können.


Welche Ausnahmen gibt es?


Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, kann die Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöht werden. Zum einen gilt dies, wenn für die Maßnahmen der sogenannte iSFP-Bonus gewährt wird. Zum anderen ist dies der Fall, wenn der Eigentümer des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ ist.


Diese Regelungen bieten Hausbesitzern eine gute Möglichkeit, ihre energetischen Sanierungsprojekte finanziell zu unterstützen.


Das Team von sofort-foerderung.de prüft all Ihre Unterlagen und sichert Ihnen die höchstmöglichen Förderzuschüsse für Ihre Einzelmaßnahme.



Zur Antragstellung:






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